Zulassung zum Zielabweichungsverfahren – ein weiterer Schlag gegen den Naturpark.
Hinweis: Von einem Ziel der Raumordnung kann in einem besonderen Verfahren abgewichen werden, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
- Aus 163000 m² Ackerland im Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal soll eine Deponiefläche der Deponieklasse II des AZV werden.
- Die beantragte Deponieklasse II erlaubt wie bisher die Deponie von Schlacken aus Müllverbrennungsanlagen.
- Es ist zu erwarten, dass mit der Deponie auch die Müllsortierung fortgeführt wird.
Bitte sagen sie uns Ihre Meinung:
Hinweis: Falls die Deponieerweiterung kommt, so wäre dies die dritte Reduzierung der Naturparkflächen im Raum Mihla.
Bitte schreiben Sie uns eine e-Mail und beantworten Sie die beiden folgenden Fragen:
- Erachten Sie die Abweichung als gering, groß oder sehr groß?
- Sind sie der Meinung, dass die Grundzüge der Planung (Naturpark zu Mülldeponie) nicht berührt werden. Ja. Oder nein? Erweiterung der Mülldeponie.