Zielabweichungsverfahren Erweiterung Deponie Mihla-Buchenau
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Ihre Unterstützung: Öffentlichkeit zum Verfahren zur geplanten Deponieerweiterung herzustellen, für Interessierte bzw. betroffene Bürger. Der AZV plant seit längeren (ca.2016) den Neu- bzw. Erweiterungsbau der Deponie Mihla/Buchenau. Die Planungsgemeinschaft hat im Mai 2019 eine entsprechende Anhörung dazu durchgeführt, 3600 Einzelstellungnahmen sind dazu erfolgt (Anhang, Bearbeitungsstand). Eine entsprechende Auswertung befindet sich in „nochmaliger Fristverlängerung“, bis 03.12.2021.
Das beantragte Zieländerungsverfahren (Anschreiben ZAV) ist mit einer Änderung „Vorrang landwirtschaftliche Bodennutzung“ zur Deponiefläche verbunden. Der Bereich zur geplanten Deponieerweiterung ist auch Teil vom NP-EHW, die entsprechende NP-EHW-Verordnung beinhaltet dazu keine Verbote. Nur bestehende Windvorranggebiete und Steinbrüche sind in der Verordnung limitiert. Auch die geplante Erweiterung vom Wind Vorranggebiet „Reitenberg“ geht auf eine Initiative vom Landrat/AZV, zurück.
Die Planungsgemeinschaft ist mit der Fortschreibung vom ROP im Lieferverzug.
Das Verfahren zur Erweiterung bzw. Neubau der Deponie ist im Detail für viele nicht zu verstehen, ändert aber nichts an der Wirkung der jeweiligen Verfahren und der damit möglichen Konsequenz das hier Tatsachen geschaffen werden sollen die mit dem öffentlichen Interesse hier: im Amt Creuzburg kollidieren könnten. Die entsprechenden Stellungnahmen der Kommunen (Anlage Stellungnahme ROP) zur Verhinderung der Deponie und Erweiterung vom Wind Vorranggebiet sind gegeben, allerdings verhindern die mehrmaligen Verlängerungen der Bearbeitungsfrist zum Entwurf des Regionalplans, die daraus resultierende rechtliche verbindliche Wirkung!